Häufige Fragen

Wie läuft eine Yacht-Charter ab?

Nachdem Sie unser Angebot erhalten und wir Ihre Wunschyacht optioniert haben, senden wir Ihnen den von uns den unterschriebenen Charter-Vertrag zu. Diesen benötigen wir von Ihnen gegengezeichnet schnellstmöglich zurück, um Ihr Schiff verbindlich buchen zu können. Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag. Wie immer berücksichtigen wir Ihre Frühbucher-, Messe- und Treuerabatte.

Sechs Wochen vor Charterbeginn werden wir bei Ihnen anfragen, ob optionale Extras wie Handtücher, Bettwäsche, oder Außenborder für Sie bestellt werden sollen und Sie ggf. an noch fehlende Unterlagen erinnern (z.B. die Crew-Liste). Den Bordpass und Informationen zur Charterbasis erhalten Sie 14 Tage vor Charterbeginn.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bis zur Ihrer Abreise für Rückfragen zur Verfügung.

Welche Scheine brauche ich als Segelyacht-Charterer?

Viel wichtiger als ein formaler Qualifikationsnachweis ist bei Bareboat-Charter, dass man über ausreichende Erfahrung zum Führen einer Segelyacht verfügt. In vielen Revieren wird kein offizieller Führerschein, jedoch aber ein Segel-Erfahrungsnachweis verlangt. Ein Führerschein wird von den Behörden in Mittelmeerländern und in den übrigen europäischen Gewässern (inkl. Kanaren) erwartet. Hierbei handelt es sich um den Sportbootführerschein See. Alle anderen Führerscheine sind freiwillige Zusatzqualifikationen.  

  • Auf der Ostsee wird der Sportbootführerschein See (SBF-See) verlangt. Zudem werden für deutsche ausrüstungspflichtige Yachten ein Funksprechzeugnis und ein Fachkundenachweis für Signalmittel (Pyroschein) benötigt.
  • Für die Niederlande besteht eine Führerscheinpflicht (SBF-See/SBF-Binnen) für Boote mit einer Gesamtlänge von 15 oder mehr Meter und für Motorboote, die 20 km/h oder schneller fahren können.
  • In Frankreich und Spanien wird der SBF-See verlangt.
  • In Griechenland wird der SBF-See verlangt. Zudem muss ein zweites Crew-Mitglied einen Segelschein haben, zumeist wird hier aber lediglich ein Erfahrungsnachweis verlangt.
  • In der Türkei wird der SBF-See vorgeschrieben, wobei viele Vercharterer jedoch sogar den SKS (Sportküstenschifferschein) verlangen.
  • In Kroatien wird der SBF-See und dazu das Funksprechzeugnis SRC verlangt.

Diese Segelschein-Übersicht haben wir von www.boot.de übernommen (13.01.2015). Angaben ohne Gewähr. 

Welche Versicherungen sind empfehlenswert?

→ Service > Reiseversicherung

Was sind die üblichen Übergabezeiten (Check-in / Check-out)?

Natürlich sind wir bestrebt, Ihnen einen möglichst frühen Check-in zu ermöglichen. Es kann aber auch sein, dass es an Ihrer Yacht technische Probleme durch die Vor-Crew gibt, schlechtes Wetter eine rechtzeitige Rückkehr verhindert hat oder Ihre Yacht durch einen großen Schaden gar nicht mehr einsatzfähig ist und eine Ersatzyacht gesucht werden muss. Dann kann die von uns angegebene Eincheckzeit (siehe Vertrag), leider nicht eingehalten werden. Wir bitte Sie daher um Verständnis! Die üblichen Check-in Zeiten sind samstags 16:00-17:00 Uhr. 

Der technische Check-out ist in der Regel freitags gegen 16:00 Uhr. Das bedeutet, dass Sie Ihre Yacht der Basis übergeben. Sie können an Bord noch übernachten, sollten aber bis 9:00 Uhr des Folgetages (Samstag) das Schiff verlassen haben.

Ich bin ein(e) Segelanfänger(in), kann ich trotzdem bei Ihnen chartern?

Generell geht das schon. Wir sollten aber in einem persönlichen Gespräch Näheres abklären. Zum Beispiel: wie oft Sie schon als selbstständiger Skipper gefahren sind und welches Revier Sie favorisieren. Vielleicht entwickelt sich durch ein Gespräch die eine oder andere Urlaubsidee, die Sie begeistert und wir dann zusammen umsetzen.

Transitlog oder Permit?

Damit Sie eine Fahrerlaubnis (das Transitlog für die Türkei, das Permit für Kroatien oder Slowenien) erhalten, benötigen wir dafür Ihre Crew-Liste mit den nötigen Angaben. Eine Vorlage erhalten Sie von uns zusammen mit den Vertragsunterlagen.

Unser Partner kümmert sich vor Törnbeginn um Ihre Fahrerlaubnis. Gebühren, die hierfür erhoben werden, entnehmen Sie bitte unserem Angebotsblatt.

Servicepack oder Stützpunktkosten…

...sind die zusammengefassten Extrakosten die der Kunde zu bezahlen hat. Wie sich diese zusammensetzen, entnehmen Sie bitte unserem Angebotsblatt.

Sind die Charter-Yachten versichert?

Ja, jeder Eigner ist gesetzlich dazu verpflichtet. Die Yachten sind registriert und haben eine Vollkaskoversicherung.

Rechtlicher Hinweis

Last but not least eine Information zu den von uns angebotenen Serviceleistungen. Jeder dieser angebotenen Leistungen erfolgt als Vermittlung und nicht als Reisepaket. Yachtcharter, Flüge, Hotels, Transfers werden getrennt voneinander gebucht und bezahlt. Somit unterliegt B+R Yachting dem Mietrecht und nicht dem Reiserecht.